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Schulische Gremien

Unsere Schule legt großen Wert auf eine aktive Beteiligung und Mitbestimmung aller am Schulleben beteiligten Personen. In Brandenburger Schulen gibt es verschiedene Mitwirkungsgremien, die eine bedeutende Rolle bei der Gestaltung der schulischen Belange spielen:

 

stift

Elternversammlung

Intervall

regelmäßige Treffen, je nach Bedarf und Vereinbarung, mindestens jedoch dreimal im Schuljahr

Teilnehmende

Eltern/Personensorgeberechtigte der Lernenden einer Klasse

Klassenlehrkraft

Lehrkräfte (beratend)

Verantwortlichkeit

Elternvertretung im Benehmen mit der Klassenlehrkraft

Ziel der Kommunikation

Information und Meinungsaustausch über schulische Angelegenheiten, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit; Anregungen der Eltern zur inhaltlichen und methodischen Gestaltung des Unterrichts

Grundlagen der Durchführung

Beschlussfassung über die schriftlichen Informationen zur Lernentwicklung anstelle der Notengebung

Protokoll mit Anwesenheitsbestätigung

Elternkonferenz

Intervall

regelmäßige Treffen, je nach Bedarf und Vereinbarung, mindestens jedoch dreimal im Schuljahr

Teilnehmende

Schulleitung

Elternvertretungen jeder Klasse

Lehrervertretung

Verantwortlichkeit

Schulelternspreche/ von der Elternvertretung gewählter Vorsitz

Interessenvertretung

schulische Interessen der Elternschaft

Ziel der Kommunikation

Austausch und Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule zu wichtigen schulischen Angelegenheiten, Initiativen zur Förderung der Schule und des Schullebens, Zusammenarbeit mit anderen Gremien, Informationsweitergabe an Eltern/Personensorgeberechtigte

Grundlagen der Durchführung

Protokoll mit Anwesenheitsbestätigung

stift
Konferenz

Schülerkonferenz

Intervall

regelmäßige Treffen, je nach Bedarf und Vereinbarung, mindestens jedoch dreimal im Schuljahr

Teilnehmende

Schulleitung

Schülervertretung aller Klassen (Schülervertretung Klasse 1-3 beratend)

Mitglieder der Lehrerkonferenz (beratend)

Mitglieder der Elternkonferenz (beratend)

Verantwortlichkeit

Schulelternsprecher/ von der Elternvertretung gewählter Vorsitz

Interessenvertretung

schulische Interessen der Schülerschaft

Ziel der Kommunikation

Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten; Beteiligung an der Verwirklichung des Bildungsauftrags der Schule; Förderung der Mitwirkungs- und Verantwortungsbereitschaft der Schüler:innen; Durchführung schulischer Veranstaltungen im Benehmen mit der Schulkonferenz

Grundlagen der Durchführung

Wahl von bis zu drei Vertrauenslehrkräften

Protokoll mit Anwesenheitsbestätigung

Konferenz der Lehrkräfte

Intervall

regelmäßige Treffen, je nach Bedarf und Vereinbarung, mindestens jedoch 6-mal im Schuljahr

Teilnehmende

Lehrkräfte der Schule/ sonstiges pädagogisches Personal

Mitglieder der Elternkonferenz (beratend)

Mitglieder der Schülerkonferenz (beratend)

Verantwortlichkeit

Schulleitung

Ziel der Kommunikation

Beratung aller wichtigen Angelegenheiten der Schule, insbesondere zu Grundsätzen der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit,

der Stundenplan- und Aufsichtsplangestaltung, der

Erprobung und Durchführung besonderer Unterrichtsformen, der Einführung zugelassener Lernmittel, der Beobachtung und Bewertung der Lernentwicklung sowie der Koordinierung der Leistungsbeurteilung, der Auswertung von Arbeitsergebnissen der Schule einschließlich evaluierender Untersuchungen, der Erteilung von Ordnungsmaßnahmen, der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte sowie der Verwendung der Fortbildungsmittel und der Aufteilung der für besondere Aufgaben zu gewährenden Anrechnungsstunden; Ausarbeitung von Vorschlägen für die Verwendung von Stunden für den Förder-, Teilungs- und Wahlunterricht

 

Grundlagen der Durchführung

Beschlussfassung

Umsetzung von Beschlüssen

Protokoll mit Anwesenheitsbestätigung

Konferenz
Stift

Fachkonferenz

Intervall

regelmäßige Treffen, je nach Bedarf und Vereinbarung, mindestens jedoch zweimal im Schuljahr

Teilnehmende

Lehrkräfte, die eine Lehrbefähigung in dem jeweiligen Fach haben oder in dem Fach unterrichten

Mitglieder der Elternkonferenz (beratend)

Mitglieder der Schülerkonferenz (beratend)

Verantwortlichkeit

Fachbereichsleitung oder von der Fachkonferenz gewählter Vorsitz

Ziel der Kommunikation

Austausch über fachspezifische Themen u.a. Curriculumgestaltung, Einführung zugelassener Schulbücher, Auswahl und Anforderung sonstiger Lehr- und Lernmittel für das Fach, Koordinierung der Beobachtung und Bewertung der Lernentwicklung sowie der Leistungsbewertung im Fach, Festlegung der Zahl und Dauer der Klassenarbeiten, Beratung zu Angelegenheiten der Fortbildung, fachbezogene Regelungen für den fachübergreifenden und fächerverbindenden Unterricht, Maßnahmen und Vorhaben, die zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung des Unterrichts, Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen und ggf. schulübergreifender Austausch

Grundlagen der Durchführung

Beschlussfassung

Umsetzung von Beschlüssen

Protokoll mit Anwesenheitsbestätigung

Klassenkonferenz

Intervall

regelmäßige Treffen, je nach Bedarf und Vereinbarung, mindestens jedoch dreimal im Schuljahr

Teilnehmende

unterrichtende Lehrkräfte der Klasse/regelmäßig in der Klasse tätiges sonstiges pädagogisches Personal

Elternvertretung der Klasse (beratend)

Schülervertretung der Klasse (beratend)

Verantwortlichkeit

Klassenlehrkraft

Ziel der Kommunikation

Beratung über alle Fragen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit; Entscheidung insbesondere über Versetzung, Zeugnisse, Informationen über das Arbeits- und Sozialverhalten, Gutachten/Empfehlungen für den weiteren Bildungsgang,

Umfang der Hausaufgaben und gleichmäßige Verteilung der Hausaufgaben und schriftlichen Arbeiten, Koordinierung der Arbeit der Fachlehrkräfte sowie des fachübergreifenden und fächerverbindenden Unterrichts, Einführung der schriftlichen Information zur Lernentwicklung anstelle der Notengebung sowie über das Aufrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe anstelle der Versetzung im Einvernehmen mit der Elternversammlung, Ordnungsmaßnahmen gemäß § 64 und Teilnahme am Förderunterricht

Grundlagen der Durchführung

Beschlussfassung

Umsetzung von Beschlüssen

Protokoll mit Anwesenheitsbestätigung

stift
stift

Schulkonferenz

Intervall

regelmäßige Treffen, je nach Bedarf und Vereinbarung, mindestens jedoch dreimal im Schuljahr

Teilnehmer:innen

Schulleitung

Mitglieder der Konferenz der Lehrkräfte

Mitglieder der Elternkonferenz

Mitglieder der Schülerkonferenz

Vertreter:in des Schulträgers

Vertreter:in des sonstigen Personals (beratend)

Verantwortlichkeit

Vorsitz der Schulkonferenz

Geschäftsführung

Schulleitung

Ziel der Kommunikation

Beratung wichtiger pädagogischer, didaktischer, fachlicher und organisatorischer Angelegenheiten der Schule auf der Grundlage des vorhandenen Bedarfs und ihrer personellen, sächlichen und haushaltsmäßigen Möglichkeiten und im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften; Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten

Grundlagen der Durchführung

Beschlussfassung

Protokoll mit Anwesenheitsbestätigung

Diese Mitwirkungsgremien ermöglichen eine breite Beteiligung und fördern eine ganzheitliche Entwicklung unserer Schule. Die aktive Teilnahme und Zusammenarbeit aller Beteiligten ist entscheidend, um ein lebendiges Schulleben zu gestalten und gemeinsam die besten Entscheidungen für unsere Schüler:innen zu treffen.

 

Für weitere Informationen oder bei Fragen zur Mitwirkung in den verschiedenen Gremien stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns über das Sekretariat der Schule kontaktieren oder sich direkt an die Ansprechpartner der jeweiligen Gremien wenden:

 

Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre aktive Teilnahme an der Gestaltung unseres Schullebens.

 

 

Kontakt