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Übergang in die Grundschule
Der Übergang von der Kita in die Grundschule ist ein aufregender Schritt im Leben eines Kindes. Um diesen Übergang zu erleichtern und den Schulanfang zu unterstützen, bieten wir unseren zukünftigen Einschülerinnen und Einschüler die Möglichkeit, ihre zukünftige Grundschule im letzten Jahr vor der Einschulung zu besuchen. Diese Tradition basiert auf einer verbindlichen Kooperation zwischen Kita und Grundschule im Land Brandenburg.
Für die Anmeldung an der Grundschule gelten bestimmte Regelungen: Alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, müssen zur Schule angemeldet werden. Kinder, die bis zum 31. Dezember sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern ebenfalls aufgenommen werden.
Im Jahr vor der Einschulung findet auch die schulärztliche Untersuchung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des regionalen Gesundheitsamtes statt. Außerdem ist es in dieser Zeit vor der Einschulung Aufgabe der Kitas, den Sprachstand der betreuten Kinder festzustellen und bei Bedarf unterstützende Sprachfördermaßnahmen durchzuführen.
Für weitere Fragen zum Übergang von der Kita in die Grundschule besuchen Sie gern unseren Downloadbereich oder die Homepage des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.